Bieten Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Artikel 28 DSGVO an? Ja. Bei monatlichen Plänen kann der AV-Vertrag online mit wenigen Klicks abgeschlossen werden. Der vollständige Vertragstext steht Ihnen während des Online-Prozesses vor dem Unterzeichnen zur Verfügung.
Kann der DPA individuell verhandelt werden? Allgemein nein. Wir bieten einen einheitlichen Standard-DPA auf Deutsch/Englisch für alle Kunden an. Individuelle Änderungen oder Nebenabreden sind im Standardplan nicht verfügbar. Für erweiterte Anforderungen sehen Sie bitte unter https://www.trooper.ai/enterprise
Gibt es eine Liste der Unterauftragsverarbeiter? Ja, das ist Teil der Datenverarbeitungsvereinbarung.
Ich möchte die Trooper.AI-Server für meine eigenen Endkunden nutzen oder empfehlen – wie sieht es hier vertraglich aus? Dadurch entsteht eine Verarbeitungskette: Sie handeln als Auftragsverarbeiter für Ihre Kunden, während wir als Unterauftragsverarbeiter fungieren. Die Regelungen zur Unterauftragsverarbeitung sind im DPA festgelegt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kunden keine Vertragspartner des DPA zwischen Ihrem Unternehmen und uns sind.
Wo sind die Server ansässig, und wer betreibt sie? Ausschließlich innerhalb der EU (Deutschland, Niederlande, Frankreich). Der Anbieter ist die Media Trooper GmbH – eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter deutscher Leitung ohne US-Beteiligung (keine Cloud Act-Relevanz).
Kann ich Deutschland als Standort für meinen Server wählen? Ja. Der Standort ist Teil Ihres GPU-Blib-Auftrags – stellen Sie bitte sicher, dass Sie das richtige Blib von Anfang an auswählen.
Sind die GPU-Server dediziert oder geteilt? GPU, CPU und RAM sind dedizierte Bare-Metal-Systeme – keine vGPU-Teilung. Sie haben vollen Root-Zugriff. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.trooper.ai/docs/blibs
Gibt es Zertifizierungen (z. B. ISO 27001 oder vergleichbare)? Informationen zu Rechenzentrumszertifizierungen werden im Rahmen der DPA bereitgestellt und auf der Bestellseite angezeigt. Für erweiterte Compliance-Anforderungen sehen Sie bitte unter https://www.trooper.ai/enterprise
Ein allgemeiner Hinweis zur Verschlüsselung: Der Datenschutzvereinbarungstext (DPA) bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass der Betrieb Ihres GPU-Servers reibungslos und regelkonform erfolgt. Eine Verschlüsselung ist verfügbar, kann jedoch Leistung und Benutzererlebnis beeinflussen. In vielen Branchen ist eine Verschlüsselung im Ruhezustand („Encryption at Rest“) nicht gesetzlich vorgeschrieben – bitte prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie diese tatsächlich benötigen.
Ist Verschlüsselung im Ruhezustand möglich? Ja – mit vollem Root-Zugriff setzen Sie sie selbst um (z. B. per LUKS). Bei einem Self-Service-Produkt mit dediziertem Root-Zugriff obliegt Ihnen nach Design die Verantwortung für Verschlüsselung, Zugriffsverwaltung sowie Patch-Management auf Betriebssystemebene. Sie können dabei eine verschlüsselte Container-Lösung oder ein separates zweites Partitionsschema nutzen (Auswahl bei der Bestellung).
Ist Verarbeitung ausschließlich im RAM möglich? Ja. Sie haben Root-Zugriff auf Ihre GPU-Bibliothek, sodass Sie alle Berechnungen im Arbeitsspeicher halten und nichts auf der Festplatte speichern können – falls Sie das bevorzugen.
Wo finde ich Ihre TOMs? Die TOM-Dokumentation ist Teil der DPA.
Welche Daten protokollieren Sie zu unserer Instanz? Nur das für Sicherheit und Betrieb unbedingt Erforderliche. Details finden Sie im Datenschutzabkommen (DPA) sowie in dieser Datenschutzerklärung – wir greifen nicht auf Ihre Inhalte zu.
Bleiben Instanz, Daten und Ports nach einem Neustart erhalten? Ja. Änderungen der Ports finden nur bei Einfrieren (Freeze), Zurücksetzen (Reset) oder Migration statt.
Kündigungsfristen, SLAs, Abrechnung? Verbindlich geregelt durch unsere AGB (https://www.trooper.ai/terms ), SLA-Optionen unter https://www.trooper.ai/enterprise , Abrechnung bei https://www.trooper.ai/docs/blibs/payment